Risikolebensversicherung Auszahlung nach Vertragsende

In der Regel wird eine Risikolebensversicherung dazu verwandt, eine Familie im Falle des Ablebens des Versicherten vor weiteren Kosten zu schützen. Die Höhe der Beiträge orientieren sich an unterschiedlichen Kriterien, darunter auch die Höhe der Versicherungssumme. Was die Risikolebensversicherung Auszahlung angeht, gibt es besondere Bedingungen, nach denen sich die Versicherung richtet. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf es bei der Auszahlung ankommt und inwiefern eine Absicherung nicht besteht. Mit dem Rechner können Sie die Auszahlung sofort ermitteln.

Gerne unterstützen wir Sie bei den Gesundheitsfragen, damit Ihre Angehörigen im Versicherungsfall auch die Leistungen erhalten, die sie verdienen. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger im Angebot.

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Die Dauer der Versicherung

Risikolebensversicherung Auszahlung

Eine Risikolebensversicherung wird für gewöhnlich so abgeschlossen, dass ihre Gültigkeit bis zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Abzahlung des eigentlichen Darlehens. Innerhalb dieses Zeitraums erhält der Versicherte, beziehungsweise seine Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Summe, um einen bestehenden Kredit zu begleichen. Diese Art der Versicherung schließen vor allem Familien ab, um sich gegenseitig abzusichern, oder Geschäftspartner, die den jeweils anderen vor nachfolgenden Schulden zu bewahren.

Risikolebensversicherung für Kinder

Auszahlung bei regulärem Todesfall

Verstirbt der Versicherte während der Laufzeit, zahlt die Versicherung im Regelfall die abgesicherte Versicherungssumme aus. Allerdings ist es dabei ausschlaggebend, ob die Todesursache mit den Vertragsklauseln vereinbar ist. Verstirbt der Versicherte beispielsweise an einer Krankheit, die innerhalb der Versicherung hätte angegebenen werden müssen, dies jedoch nicht geschehen ist, hat die Versicherung das Recht, die Versicherung nicht auszuzahlen. Hierzu werden im Vorfeld auch genügend Vorkehrungen getroffen, in Form einer Gesundheitsprüfung. Eine Übersicht der Anbieter hier.

Was geschieht bei Selbstmord

Begeht der Versicherte Selbstmord, greift die sogenannte Selbsttötungsklausel, die man auch als Suizidklausel bezeichnen kann. Sie ist Teil des Lebensversicherungsvertrages und legt fest, was in einem solchen Fall geschieht. Hier ist beispielsweise eine Karenzzeit festgelegt. Begeht der Versicherte in dieser Zeit einen Selbstmord, erstattet die Versicherung ausschließlich den Rückkaufswert. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird der volle Betrag ausgezahlt. Es gibt jedoch noch heute genügend Versicherungen, die darauf verzichten und eine Auszahlung bei Suizid verweigern.

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Nach regulärem Ablauf der Versicherung

Die Versicherung ist, wie bereits beschrieben, immer auf einen festgelegten Zeitraum angelegt. Verstreicht diese Zeit und läuft die Versicherung und das Darlehen ab, erfolgt, anders als bei der Lebensversicherung, keine Auszahlung. Nach Vertragsende ist es bei der Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht vorgesehen, eine Auszahlung zu tätigen. Der Versicherte hat im Erlebensfall, sofern man sie nicht in Anspruch nehmen muss, kein Anrecht auf die Auszahlung der eingezahlten Summe.

Unsere Partner vergleichen >Erbmasse oder nicht

Ob eine Risikolebensversicherung zur Erbmasse gehört, oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Hat der Versicherte beispielsweise mehrere Personen als empfangsberechtigt eingetragen, gehört die Versicherung im Zweifelsfall zur Erbmasse. Der eingezahlte Betrag wird im Todesfall und nach Verlesen des Testaments auf die jeweiligen Parteien aufgeteilt. Andernfalls erhält ausschließlich der Bezugsberechtigte das Geld, der innerhalb der Risikolebensversicherung eingetragen ist. Allerdings sollte man zur Klärung dieser Frage stets Vorabinformationen bei einem Anwalt einholen.

Die Risikolebensversicherung und die Steuer

Jeder hat das Recht, die Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Einkommenssteuer abzusetzen, wie es bei typischen Versicherungen der Fall ist. Allerdings lohnt sich dies nur bis zu einem Betrag von 1.900 Euro. Ist man Selbständiger, gehen bis zu 2.800 Euro. Die Einkommenssteuer berücksichtigt darüber liegende Beiträge nicht. Wie viel von den jeweiligen Beiträgen abgesetzt wird, entscheidet das zuständige Finanzamt. In der Steuererklärung sind die Beiträge bei den Sonderausgaben der Vorsorgeaufwände einzutragen.

Umgehen der Erbschaftssteuer

Innerhalb von Deutschland unterliegt vieles einer Besteuerung. Allem voran ist die Erbschaftssteuer, der man jedoch leicht aus dem Weg gehen kann. In der Regel ist dies bei einer Risikolebensversicherung möglich, indem man eine verbundene Risikolebensversicherung abschließt. Hierin ist automatisch festgelegt, dass der eingetragene Hinterbliebene oder Partner das Geld bei einer Auszahlung bekommt. Auf diese Weise ist das ausgezahlte Geld nicht steuerpflichtig. Erhält man das Geld auf dem üblichen Weg, ist es nicht steuerfrei. Auch die ARAG Versicherungsgesellschaft bietet einen guten Schutz an.

Anspruch bei Kündigung

Eine Risikolebensversicherung kann man auch ohne Weiteres kündigen. Ist diese jedoch mit einer Finanzierung verbunden, ist die Kündigung nicht empfehlenswert. Möchte man dennoch die Versicherung kündigen, ist es fraglich, ob man einen Rückkaufswert erhält. Dies entscheidet im Einzelfall der Versicherer. Ausschlaggebend hierfür ist die bereits verstrichene Laufzeit und die Höhe der eingezahlten Beiträge. In manchen Fällen ist das Ergebnis jedoch gleich Null, da die Versicherungen das eingezahlte Geld mit der aufwändigen Verwaltung verrechnen.

Erfahrungen teilen vor dem Abschluss

Im Internet gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen Erfahrungsaustausch zu den Versicherungen zu starten. Eine Risikolebensversicherung Auszahlung wird hier auch als Thema behandelt. Anhand dessen kann man leicht feststellen, ob die gewählte Versicherung eine gute Absicherung für die Familie darstellt. Auch ist hieraus oft zu schließen, wie hoch die Beiträge ausfallen und welche Versicherungssumme womöglich empfehlenswert ist. Vorabinformationen sind bei jeglicher Art von Geldgeschäften ohnehin zwingend empfehlenswert. Aktuelle Nachrichten zum Thema gibt es unter anderem auch hier.

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