Auch unverheiratete Paare können bei der Risikolebensversicherung sparen. So urteilt auch das Fachblatt Stiftung Warentest im Rahmen einer test.de Meldung. Eine weitere Option, um Geld zu sparen, ist auch die Über-Kreuz-Versicherung. Welche Tarife für nicht verheiratete Personen empfehlenswert sind und welche Leistungen Sie in der Lebensversicherung vereinbaren sollten. Risikolebensversicherung unverheiratet
Mit der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung können Sie als unverheiratetes Paar die Erbschaftssteuer umgehen und erhalten die volle Versicherungssumme.
Unverheiratete können laut Stiftung Warentest bei Versicherungen sparen
In einer test.de Ausgabe hat die Fachzeitschrift Stiftung Warentest über die Sparmöglichkeiten für unverheiratete Paare berichtet. Dabei ist es möglich, den Partner beim Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Das gilt auch bei der Risikolebensversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Paare verheiratet sind oder eben nicht. Wenn der Hauptverdiener stirbt, dann erhalten die Angehörigen die Versicherungssumme, die mit dem Versicherer vereinbart worden sind.
Vor- und Nachteile der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung laut Cosmosdirekt
Die CosmosDirekt Versicherung bietet einen Übersicht vor Vorteilen und Nachteilen, die eine Risikolebensversicherung mit sich bringt, die Über-Kreuz abgeschlossen wird. So kann ein unverheiratetes Paar zwei Verträge abschließen und im Todesfall bzw. im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer zahlen. Darüber hinaus bietet die Möglichkeit eine gegenseitige Absicherung des Paares oder auch der Kinder. Eine Person ist demnach „Versicherungsnehmerin, Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin“ zugleich. Die Verträge können flexibel gestaltet werden, sind günstiger als zwei einzelne Verträge, unverheiratete Paare vermeiden so den Erbschaftssteuerfreibetrag.
Welche Leistungen unverheiratete Paare vereinbaren sollten
Neben der reinen Versicherungssumme sollten Versicherte immer auch auf bestimmte Einschlüsse achten. So empfiehlt sich unter anderem Folgendes:
- Dynamische Beitragszahlung
Unterstützung auch im Todesfall
Umwandlung in einer Kapitallebensversicherung
Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Flexible Bedingungen bei der Kündigung oder bei Arbeitslosigkeit